Entwicklungskonzept "Zentren SHS"
Das ISEK
Ein ISEK zählt zu den strategischen Planungs- und Steuerungsinstrumenten der Stadtentwicklung. Es bildet damit eine wichtige Grundlage für den Stadterneuerungsprozess vor Ort. Wesentliches Merkmal eines ISEKs ist die ganzheitliche Betrachtung städtischer Teilräume bzw. Stadtquartiere; hier der drei Zentren Schloß Holte, Mitte und Stukenbrock. Bauliche und städtebauliche Aufgaben stehen dabei gleichberechtigt neben anderen Fachinteressen wie Soziales, Beschäftigung und Ökologie. Alle betroffenen Handlungsfelder werden im Rahmen des Konzepts betrachtet und zusammengefasst.
Auf der Grundlage einer Bestandsanalyse bezogen auf städtebauliche, funktionale und sozialräumliche Defizite und Anpassungserfordernisse werden Ziele zur zukünftigen Entwicklung abgeleitet. Zur Erreichung der definierten Ziele werden Handlungsempfehlungen und Maßnahmen formuliert, welche die ortsspezifischen Potenziale und Handlungsbedarfe aufgreifen und planerische Entscheidungen vorbereiten. Das ISEK beschreibt damit eine geeignete Gesamtstrategie, durch welche die Gebietsentwicklung positiv beeinflusst werden kann. Dabei trifft das ISEK bereits konkrete Aussagen zur Zeit- und Investitionsplanung für die Konzeptumsetzung.
Ziele der Städtebauförderung
Durch das ISEK werden Defizite und Entwicklungspotentiale der drei Zentren von Schloß Holte-Stukenbrock aufgezeigt. Ziel des Konzeptes ist es, die Zentren durch konkrete Maßnahmen hinsichtlich ihrer Qualität für alle Bürger der Stadt als auch Besucher von außen zu steigern und die Attraktivität zu erhöhen sowie einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten. Hierbei unterstützen Bund und Länder die Kommunen bei wichtigen Investitionen.
Haus- und Hofflächenprogramm
Was wird gefördert?
- optische Aufwertung von öffentlich sichtbaren Gebäudeaußenfassaden beispielsweise durch Erneuerung des Anstrichs;
- Erneuerung von öffentlich sichtbaren Dachflächen inkl. ökologisch wertvoller Begrünung;
- Herrichtung und Gestaltung von öffentlich sichtbaren Hofflächen, auch in Verbindung mit dem Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen wie z. B. Garagen, Schuppen und Mauern;
- Entsiegelung befestigter Flächen zur Schaffung von nichtöffentlichen Grün- und Gartenflächen;
- Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden durch Herstellung der Barrierefreiheit;
- Erneuerung von öffentlich sichtbaren historischen Einfriedungen und Stützmauern
Wie sieht die Förderung aus?
Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten.
Der Zuschuss ist begrenzt auf
- 10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Gebäudeaußenfassaden
- 10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Dächern
- 5.000,00 EUR bei Hofflächen- und Rückbaumaßnahmen
Wer kann die Förderung beantragen?
- Eigentümer
- Erbbauberechtigte
- Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung
Kann jedes Gebäude über das Programm gefördert werden?
Das Gebäude muss innerhalb eines der drei festgelegten Fördergebiete liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten z. B. über die KfW oder die NRW.Bank geben, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Städtebauförderung besteht nicht.
Können Sie eine Förderung rückwirkend beantragen?
Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers schließt eine Förderung allerdings nicht aus.
Wann können Sie die Firmen beauftragen?
Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.
Wie können Sie eine Förderung beantragen?
Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.
Wie oft können Sie eine Förderung beantragen?
Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag zu beantragen.
Wer hilft Ihnen weiter?
Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock wenden, selbstverständlich kostenlos.
Energetische Sanierung
Fördermöglichkeiten KfW
Die KfW-Förderbank vergibt Fördermittel zu unterschiedlichen Themen, u.a.
- energetische Sanierung von Bestandsbauten,
- Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung und Einbruchschutz,
- Erneuerung von technischen Anlagen
Für die Durchführung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung kann entweder ein zinsgünstiger Kredit oder ein Investitionszuschuss beantragt werden. Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch Maßnahmenpakete oder Sanierung zum Effizienzhaus.
Die KfW fordert bei den umgesetzten Maßnahmen eine hohe Qualität, d.h. der Energiestandard liegt deutlich über den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und die Qualität der Maßnahmen muss von einem Sachverständigen bescheinigt werden.
Fördermöglichkeiten NRW.Bank
Die NRW.Bank fördert Maßnahmen der energetischen Sanierung die den gesetzlichen Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen, z. B. über das Programm NRW.BANK Gebäudesanierung. Maßnahmen zur Barrierenreduzierung sind ebenso förderfähig.
Fördermöglichkeiten BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert sowohl Energiesparberatungen für Wohngebäude als auch Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Mit einer Energiesparberatung soll Ihnen veranschaulicht werden, wie Ihr Gebäude auf ein energetisches Niveau zu bringen ist, damit es im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots als energetisch dauerhaft saniert angesehen werden kann. Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt max. 400 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 500 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Ein energetisches Sanierungskonzept als Ergebnis einer förderfähigen Vor-Ort-Beratung umfasst:
- den baulichen Wärmeschutz,
- die Wärmeerzeugung und -verteilung zu Heizzwecken und zur Warmwasserbereitung,
- die Nutzung erneuerbarer Energien
Der Berater fertigt über die Ergebnisse der Beratung einen Beratungsbericht an, händigt ihn an den Kunden aus und erläutert seinen Inhalt in einem abschließenden Beratungsgespräch.
Der Beratungsbericht hat nicht nur aufzuzeigen, wie das Wohngebäude in einem Zuge zum von der KfW-Bankengruppe geförderten Effizienzhaus saniert werden kann. Vorzuschlagen ist darin auch, wie dieses energetische Niveau in sinnvoll aufeinander abgestimmten Schritten erreicht werden kann (Maßnahmenfahrplan).
Darüber hinaus gewährt das BAFA Zuschüsse für den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere für Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen.
Energetische Sanierungsberatung
Bei der energetischen Sanierung einer Immobile ist es besonders wichtig, dass die einzelnen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Falls eine Förderung angestrebt wird, sind zudem die Vorgaben des Fördergebers einzuhalten. Daher ist es empfehlenswert sich vor Beginn der Sanierungsmaßnahme umfassend beraten zu lassen. Unter www.energie-effizienz-experten.de finden Sie alle Sachverständigen, die für eine Beratung nach Vorgaben der BAFA und KfW zugelassen sind.
Verfügungsfonds
Was wird gefördert?
Investitionsvorbereitende Maßnahmen, wie z.B.:
- Befragungen und Wettbewerbe
- Analysen und Konzepte zur Umsetzung investiver Maßnahmen
- Investive Maßnahmen, wie z.B.:
- Punktuelle Straßenumgestaltung
- Beleuchtungselemente
- Beschilderungs-, Informations- und Leitsysteme
- Begrünung
- Ergänzung des vorhandenen Mobiliars
- Kunstobjekte
- Beispiele für Projekte sind Blumenbeete, Fahrradständer, Bänke oder auch Spielgeräte.
Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Einzelpersonen
- Unternehmen
- Vereine und Bürgerinitiativen
- Verbände
- gemeinnützige Träger
- Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Wie wird gefördert?
Gefördert werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten.
50 % dieser Kosten werden durch private Mittel finanziert, die weiteren 50 % werden durch Fördermittel bezuschusst.
Die Förderung ist auf 10.000 € pro Antrag begrenzt. Die Mindestförderung beträgt 250 € pro Antrag.
Wo wird gefördert?
Die Projekte müssen innerhalb der drei Fördergebiete “Schloß Holte”, “Mitte” oder “Stukenbrock” umgesetzt werden.
Wie funktioniert das Verfahren?
Im ersten Schritt ist ein schriftlicher Antrag, inklusive Kostenermittlung, an die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock zu stellen.
Nach Prüfung des Antrags wird die Förderung durch das Vergabegremium beschlossen und durch die Stadt über einen Förderbescheid bewilligt.
Nach der Bewilligung kann das Projekt durchgeführt werden.
Sobald das Projekt abgeschlossen ist, müssen innerhalb von zwei Monaten die Rechnungen bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock eingereicht werden.
Nach Prüfung werden die Fördermittel ausgezahlt.