Der Rat der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock am 11.02.2020 die Vergaberichtlinie zur Profilierung und Standortaufwertung beschlossen. Private Eigentümer deren Immobilien innerhalb der Fördergebiete Schloß Holte, Mitte oder Stukenbrock liegen, können im Rahmen dieser Richtlinie einen Zuschuss zur Aufwertung ihrer Immobilien erhalten. Die Förderrichtlinie mit den Rahmenbedingungen und den drei Fördergebieten finden Sie hier.
Eine entsprechende Beratung sowie Unterstützung bei der Antragstellung ist kostenlos möglich.