Verfügungsfonds

Der Rat der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hat die Vergaberichtlinie zum Verfügungsfonds am 11.02.2020 beschlossen. Im Rahmen dieser Richtlinie können beispielsweise Vereine, Verbände oder Privatpersonen Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes in den drei Fördergebieten umsetzen. Hierfür ist eine Förderung bis zu 50% der enstehenden Kosten möglich. Die geförderten Gegenstände sollen dem Gemeinwohl dienen. Die Förderrichtlinie mit den Rahmenbedingungen und den drei Fördergebieten finden Sie hier.

Eine entsprechende Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung ist kostenlos möglich.

Ansprechpartner​

Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Silke Sykora
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon: 05207 8905-221
E-Mail: silke.sykora@stadt-shs.de
www.schlossholtestukenbrock.de

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Mario Pohle
Mittelstraße 55
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 584864-24
E-Mail: mario.pohle@dsk-big.de
www.dsk-big.de

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