Der Rat der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hat die Vergaberichtlinie zum Verfügungsfonds am 11.02.2020 beschlossen. Im Rahmen dieser Richtlinie können beispielsweise Vereine, Verbände oder Privatpersonen Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes in den drei Fördergebieten umsetzen. Hierfür ist eine Förderung bis zu 50% der enstehenden Kosten möglich. Die geförderten Gegenstände sollen dem Gemeinwohl dienen. Die Förderrichtlinie mit den Rahmenbedingungen und den drei Fördergebieten finden Sie hier.
Eine entsprechende Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung ist kostenlos möglich.